Während der gesetzlichen Schulferien findet kein Unterricht statt. Der ermäßigte Jahresbetrag wird auf zwölf Monate verteilt, daher werden die gesetzlichen Ferien durch honoriert. Bei der Wahl von Einzelstunden entfällt sowohl die Ermäßigung als auch die Honorierung während der Ferien.
Die Honorare entsprechen den Standards professioneller, examinierter und diplomierter Instrumentaldozenten und sind nicht mehr verhandelbar!
Barzahlung wird nur noch bei der Vereinbarung von Probestunden akzeptiert. Monatspauschalen sind grundsätzlich zu überweisen, es sei denn, Eltern verfügen nicht über ein deutsches Konto. In diesem Fall wird eine Ausnahmeregelung vereinbart, die einer schriftlichen Bestätigung von beiden Seiten bedarf.
Zeitintensive Wettbewerbsvorbereitungen werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt, ebenso die gehobene Förderung von musikalischen Hochbegabungen. Hierzu werden kostenfreie persönliche Beratungsgespräche (30 Minuten) angeboten.
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